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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen und Partyzubehör


 

Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des

Vermieters Hüpfburgenverleih Mittelweser.

 

1. Vermietung:

Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter bestätigt, die Mietsache in technisch

einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau der Mietsache Schäden

festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung des Mietgegenstandes zu informieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.

Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz. Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden.

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle, bzw. für Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.

Der Mieter haftet, sofern er der mietgegenstand beschädigt bzw. den Mietvertrag verletzt, usw. Insbesondere hat der Mieter die Mietsache mitsamt dem Zubehör in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen

hat.

 

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie:

a.) Sachverständiger kosten

b.) Wertminderung

c.) Mietausfallkosten

wenn

a.)Der Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln des Mieters

entstanden ist.

b.) Durch Verletzung der Aufsichtspflicht.

c.) Der Schaden durch Alkohol- oder Drogen bedingtes Fehlverhalten entstanden ist.

 

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen

Geschäftsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch Ausfall unseres Mietobjektes entstehen, und ist auch für entstandene Schäden an Dritte

klaglos zu halten.

 

 

2. Auftragsrücktritt:

Beim Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Buchungstermin keine Gebühren, danach

50% Stornogebühr. Beim Rücktritt am Buchungstermin entstehen 100% Stornogebühren.

Eine kostenlose Schlechtwetter Storno ist bis eine Woche vor Verleih beginn möglich!

 

 

3. Liefer- und Abholservice:

Die Mietsache kann je nach Absprache Geliefert oder Selbst abgeholt werden.

Bei Lieferung gilt innerhalb von:

10km eine Anfahrtsgebühr von 20 Euro.

je weitere angefangene 10km ein Aufschlag von 5€.

 

 

4. Zahlung:

Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug vor Übergabe in bar oder per Überweisung mit Zahlungseingang im Voraus

zu leisten. Bei Selbst Auf/Abbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist dies nicht

der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand

zusätzlich pro angefangener Stunde mit 35 Euro in Rechnung gestellt, diese werden mit der Kaution Verrechnet.

 

 

5.Mietkaution:

Bei Mietung einer Hüpfburg beziehen wir eine Mietkaution von 200 Euro die in Bar oder per Überweisung vor Erhalt des Mietgegenstandes zu zahlen ist.

 

Bei Mietung von Partyzubehör beziehen wir eine Mietkaution in höhe von 100 Euro die in Bar oder per Überweisung vor Erhalt des Mietgegenstandes zu zahlen ist.

Sie dient als Sicherheit für den Vermieter.

 

 

6. Auftrag:

Der Auftrag bzw. Mietvertrag kommt erst nach Zahlungseingang sowie nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.

 

 

7. Sicherheitsbestimmungen:

Auf dem Vertrag stehen die geltenden Sicherheitsbestimmungen!

Der Mieter bestätigt durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.

 

 

8. Schlussbestimmungen:

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben kein bestand.

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